der OLE-fix Cottbus GmbH**
Mit Unterzeichnung der verbindlichen Bestellung ist der Auftraggeber an seine Erklärung gebunden. Die OLE-fix Cottbus GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) ist ebenfalls an die Bestellung gebunden, sofern keine anderslautende schriftliche Erklärung erfolgt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Angebots schriftlich abzulehnen. Nebenabreden oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die gesamte Korrespondenz ist ausschließlich an:
OLE-fix Cottbus GmbH, Görlitzer Straße 22, 03046 Cottbus
bzw. an info@ole-fix.de zu richten.
Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich per Brief oder E-Mail widerrufen (§ 355 Abs. 2 BGB).
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Datum der verbindlichen Bestellung.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:
OLE-fix Cottbus GmbH, Görlitzer Straße 22, 03046 Cottbus
oder info@ole-fix.de.
Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt worden zu sein.
Der vereinbarte Preis gilt für die im Vertrag aufgeführten Stückzahlen, Maße und Konstruktionen. Preisänderungen bleiben vorbehalten, sofern sich beim Aufmaß notwendige Änderungen der Ausführung ergeben oder diese vom Auftraggeber gewünscht werden.
Nebenleistungen, die für eine fachgerechte Montage erforderlich sind, gelten mit der Bestellung als vereinbart.
Nicht im Vertrag enthaltene Zusatzarbeiten (z. B. Gerüst, Hebebühne, Maurer-, Trockenbau-, Stemmarbeiten, Abdichtung, Tief- und Hochbauarbeiten) trägt der Auftraggeber.
Elektromotoren, Steuerungen und elektronische Bauteile werden für die Montage vorbereitet; die Festinstallation muss bauseits durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Genehmigungen, nachbarschaftsrechtliche Zustimmungen oder baurechtliche Vorgaben.
Notwendige statische Berechnungen oder Bauanträge sind vom Auftraggeber selbst einzuholen und vollständig zu tragen.
Die Lieferzeit beginnt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung beim Auftragnehmer.
Je nach Saison beträgt die Lieferzeit 6–12 Wochen pro Bauabschnitt.
Bei Verzug kann der Auftraggeber erst nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 18 Arbeitstagen vom Vertrag zurücktreten.
Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber den Verzug selbst verursacht hat.
Bei höherer Gewalt, Rohstoffmangel, Feuer, Transportschäden oder Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Verweigert der Auftraggeber die Annahme, gerät in Annahmeverzug oder kündigt nach Produktionsbeginn, ist der volle Rechnungsbetrag zu zahlen, da es sich um individuelle Anfertigungen handelt.
Eine Minderung durch Nichtannahme ist ausgeschlossen.
Die Baustelle gilt als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich wesentliche Mängel angezeigt werden.
Kündigt der Auftraggeber vor Produktionsbeginn, aber nach Ablauf der Widerrufsfrist, kann der Auftragnehmer eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 % des Brutto-Auftragswertes erheben.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Zusätzlich erhält der Auftraggeber eine Gewährleistung von 5 Jahren nach BGB auf die erbrachten Leistungen.
Für elektronische Bauteile gilt eine Garantie von 2 Jahren ab Auslieferung durch den Lieferanten.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu melden.
Die Gewährleistung umfasst kostenlose Nachbesserung. Mehrere Nachbesserungsversuche sind zulässig.
Für unvermeidbare Beschädigungen angrenzender Bauteile im Zuge eines fachgerechten Aus- oder Umbaus übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Die Schlussrechnung wird unmittelbar nach Fertigstellung gestellt und ist ohne Abzug sofort fällig, sofern keine andere Vereinbarung besteht. Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.
Bei vereinbarten Teilzahlungen kann der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug die gesamte Restzahlung sofort verlangen.
Reklamationen unwesentlicher Mängel berechtigen nicht zur Zahlungsverzögerung.
Dem Auftraggeber steht ein Sicherheitseinbehalt von 10 % bis zur vollständigen Leistung oder Mängelbeseitigung zu.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt der Auftragnehmer uneingeschränkter Eigentümer der gelieferten Waren und erbrachten Leistungen.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Cottbus als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
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